Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten:
Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters ist, so besteht eine Solidarhaftung der Haftpflichtigen:
Stets ist auf die Verjährungsregeln zu achten.
Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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