Zum letzten Leistungsgegenstand des Bauleiters zählt die Leitung der Garantiearbeiten:
- Massgeblichkeit
- primär Vertrag
- subsidiär OR
- bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
- Leitung der Garantiearbeiten
- Mängelaufnahme während Garantiefrist
- Aufstellung und Nachführung der Mängelliste
- Alle Mängel, die während der zweijährigen Rügefristen auftreten
- Rechtzeitige Anhandnahme
- Fristendokumentierung zu Handen des Bauherrn
- Zusammenführen aller Mängellisten
- Verarbeitung
- Feststellung von ähnlichen Fehlern / Analyse
- Behandlung von Baumängeln
- von Dritten verursachte Mängel
- vom Architekten (Planer) verursachte Mängel
- Aufstellung und Nachführung der Mängelliste
- Veranlassung der Mängelbeseitigungen
- Massgeblichkeit
- primär Vertrag
- subsidiär OR
- bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
- Organisation der Mängelbehebungen
- Aufbieten der Unternehmer und Werklieferanten zur Mängelbehebung
- Schriftliche Mängelrüge per Einschreiben
- Wiederstand der Unternehmer
- Mitteilung an den Bauherrn
- Geltendmachung / Verschriftlichung / Beizug eines Rechtsanwalts
- Wandelung
- Minderung
- Nachbesserung
- ev. Ersatzvornahme
- Schadenersatz
- Überwachung der Mängelbehebungsarbeiten
- Abnahme der Nachbesserungen
- Protokollierung / Abnahmeprotokoll
- Nachbearbeitung bei mehreren Mängelverantwortlichen
- Regress
- Massgeblichkeit
Judikatur
- BGE 4C.433/2006
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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