Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird:
Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger)
Feststellung / Messung von Tatsachen
- Ermittlung der Qualität des verwendeten Werkstoffes
- Belastungsproben
- Messungen und Prüfungen am Bauwerk
- Qualitätsuntersuchungen
- Messung von Schallwerten (zB Trittschall)
- Messung von Immissionswerten
- Vertragliche Beweissicherung
Beurteilung / Bewertung von Tatsachen
- Statik
- Tragkonstruktion
Erhebung von Erfahrungssätzen
- Immobilienbewertung
- Realwert
- Ertragswert
- Vgl. hiezu Immobilieschätzungen
Technische Überwachung
- als Präventionsmassnahme
- als Entscheidungshilfe
Gerichtsexperte (als Gerichtsexperte oder Schiedsgutachter)
- Alle Baufragen, die das berufenden Gericht dem Architekten als Gerichtsexperten oder die Parteien dem Architekten als gemeinsam bestellten Schiedsgutachter, zur Klärung auftragen
Weiterführende Informationen
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten – Privatgutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Schiedsgutachten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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