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Architektenrecht

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Tätigkeitsgegenstand

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird:

Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger)

Feststellung / Messung von Tatsachen

  • Ermittlung der Qualität des verwendeten Werkstoffes
  • Belastungsproben
  • Messungen und Prüfungen am Bauwerk
  • Qualitätsuntersuchungen
  • Messung von Schallwerten (zB Trittschall)
  • Messung von Immissionswerten
  • Vertragliche Beweissicherung

Beurteilung / Bewertung von Tatsachen

  • Statik
  • Tragkonstruktion

Erhebung von Erfahrungssätzen

Technische Überwachung

  • als Präventionsmassnahme
  • als Entscheidungshilfe

Gerichtsexperte (als Gerichtsexperte oder Schiedsgutachter)

  • Alle Baufragen, die das berufenden Gericht dem Architekten als Gerichtsexperten oder die Parteien dem Architekten als gemeinsam bestellten Schiedsgutachter, zur Klärung auftragen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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