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Architektenrecht

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Täterkreis

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Berufsdelikt von StGB 229 kommen als Täter in Frage:

  • Architekt
  • Ingenieur
  • Baumeister
  • Hoch- und Tiefbautechniker
  • Bauleiter
  • Bauführer
  • Polier
  • ev. Bauarbeiter

Die Verantwortung zur Unfallverhütung kann in gewissen Grenzen delegiert werden, sofern die notwendige Instruktion und Überwachung sichergestellt ist (vgl. BGE 104 IV 102 ff.).

Selbst der Bauherr kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er gefährdende Anordnungen trifft.

Wie bei beinahe allen Unfällen liegt dem Ereignis eine Verkettung unglückliche Umstände zu Grunde. Bei dieser Verkettung der unglücklichen Umstände ist vielfach nicht nur ein einzelner Verursacher der Täter, sondern eine Personenmehrheit wie zB Architekt, Bauunternehmer, Bauführer und Bauleiter. Alle werden zur Verantwortung gezogen und es ist im Einzelfall die individuelle Verantwortung festzustellen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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