Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren:
Verfahrenswahl
Selektives Verfahren
- = Veranstalter schreibt den Studienauftrag öffentlich aus und es werden im vorgelagerten Präqualifikationsverfahren die geeigneten Bewerber selektioniert (vgl. auch Art. 7 SIA-Ordnung 143)
- Beschränkung der Teilnehmerzahl durch Auswahl der Teilnehmer
- Öffentliche Auftraggeber habe die auf sie anwendbaren Vergaberegeln zu beachten
Einladungsverfahren
- = Veranstalter lädt bestimmte Architekten (Planer) direkt zur Teilnahme ein
- Vgl. BEZ 2002 Nr. 28
Programm
Mehrstufiges Verfahren
- v.a. gemäss SIA-Ordnung 143
Verfahrensstufen
- Programm- und Vertragsvorlage / Unterzeichnung
- Präqualifikation
- Verkleinerung der Teilnehmerzahl
- Heikel bei den dem Vergaberecht unterstellten Veranstaltern
- ev. Modifikation der Aufgabenstellung
- Studienauftrag-Ausführung
- Begründungspflicht
- Dialogpflicht
- Dialog
- Ablieferung Studienergebnisse
- Studienbeurteilung durch das Beurteilungsgremium
- Entscheid-Eröffnung
Nicht anonymes Verfahren
- Anders als beim Architekturwettbewerb hat hier der Veranstalter Kenntnis von den Teilnehmenden und von ihren Beiträgen
- Beachtung der Ausstandsregeln
Begründungspflicht
- Definition der zu begründenden Themen
- Art und Weise der Begründung
Dialogpflicht
- Definition der Dialogführung
- Festlegung der Dialogpartner
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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