Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren:
Verfahrenswahl
Selektives Verfahren
- = Veranstalter schreibt den Studienauftrag öffentlich aus und es werden im vorgelagerten Präqualifikationsverfahren die geeigneten Bewerber selektioniert (vgl. auch Art. 7 SIA-Ordnung 143)
- Beschränkung der Teilnehmerzahl durch Auswahl der Teilnehmer
- Öffentliche Auftraggeber habe die auf sie anwendbaren Vergaberegeln zu beachten
Einladungsverfahren
- = Veranstalter lädt bestimmte Architekten (Planer) direkt zur Teilnahme ein
- Vgl. BEZ 2002 Nr. 28
Programm
Mehrstufiges Verfahren
- v.a. gemäss SIA-Ordnung 143
Verfahrensstufen
- Programm- und Vertragsvorlage / Unterzeichnung
- Präqualifikation
- Verkleinerung der Teilnehmerzahl
- Heikel bei den dem Vergaberecht unterstellten Veranstaltern
- ev. Modifikation der Aufgabenstellung
- Studienauftrag-Ausführung
- Begründungspflicht
- Dialogpflicht
- Dialog
- Ablieferung Studienergebnisse
- Studienbeurteilung durch das Beurteilungsgremium
- Entscheid-Eröffnung
Nicht anonymes Verfahren
- Anders als beim Architekturwettbewerb hat hier der Veranstalter Kenntnis von den Teilnehmenden und von ihren Beiträgen
- Beachtung der Ausstandsregeln
Begründungspflicht
- Definition der zu begründenden Themen
- Art und Weise der Begründung
Dialogpflicht
- Definition der Dialogführung
- Festlegung der Dialogpartner
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerlagsvertragEinleitung zum VerlagsvertragAutoren:Paymaster-ServicesEinleitung zu Paymaster ServicesAutoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:ForfaitierungEinleitung zur ForfaitierungAutoren:SicherungszessionEinleitung zur SicherungszessionAutoren:AuftragsbestätigungEinleitung zur Auftragsbestätigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht