Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die Frage der von den Teilnehmern erhofften Folgeaufträge:
Entscheid des Beurteilungsgremiums
Erstellung Beurteilungsbericht durch Beurteilungsgremium
- Allgemeines
- Vgl. Art. 20 SIA-Ordnung 143
- Studienauftrag ohne Folgeauftrag und kein Studien-Gewinner
- Erstellung eines Synthesisberichtes mit Schlussfolgerungen zur Aufgabenstellung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, wenn kein Gewinner ausgemacht wird
- Vgl. Art. 21.1 lit. b und 23.1 lit. b SIA-Ordnung 143
Keine Rangierung
- Vgl. Art. 21 SIA-Ordnung 143
Keine Preise
- Vgl. Art. 21 SIA-Ordnung 143
Brachbare(s) Ergebnis(se)
- Siehe Verbindlichkeit der Gremium-Empfehlung
Keine brauchbaren Ergebnisse
- Der ergebnislose Studienauftrag wird als abgeschlossen
- Ausschluss der Beiträge von der Beurteilung, ohne Entschädigung
- Vgl. Art. 23.2 SIA-Ordnung 143
Teilnehmer-Ausschluss / Projektausschluss von der Beurteilung
- Grundlage
- Art. 19 SIA-Ordnung 143
- Ausschlussgründe
- Nicht rechtzeitige Einreichung
- Unvollständigkeit des Beitrages in wesentlichen Belangen
- Unverständlichkeit des Beitrages
- Unlauteres Verhalten des Teilnehmers
- Ausnahme
- Hervorragende Beiträge dürfen, obwohl sie wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen enthalten, zur Weiterbearbeitung empfohlen werden
Verbindlichkeit der Gremium-Empfehlung
- Grundlagen
- SIA-Ordnung 143
- Abgrenzung zum Architektur-Wettbewerb
- Kein Unterschied
- Wirkungen
- Vergütung
- Siehe nachfolgend
- Weitere Verwendung der Studien-Ergebnisse
- Zulässigkeit der Erteilung von Folgeaufträgen
- Vergütung
Vergütung
Leistungspflicht
- Nach Abgabe der Studie wird die Entschädigung zur Zahlung fällig
Fälligkeit
- gemäss Programm
Leistungsberechtigte
- Alle Teilnehmer
Höhe
- Allgemeines
- OR-Studienauftrag
- In der Regel gemäss Abrede
- SIA-Studienauftrag
- Vgl. Art. 13.3 und 17 SIA-Ordnung 143
- Pauschalentschädigung
- Voraussetzungen
- Termingerechte Schlussabgabe
- Vollständige Studienabgabe
- Projektzulassung zur Beurteilung
- Voraussetzungen
- OR-Studienauftrag
- Studienaufträge ohne Folgeauftrag
- Volle Aufwand-Abgeltung
- Grund für Vollabgeltung: Keine Honorare aus Folgeaufträgen
- Vgl. Art. 17.1 lit. b SIA-Ordnung 143
- Volle Aufwand-Abgeltung
- Studienaufträge mit Folgeauftrag
- Planungsstudien
- Entschädigung meistens nur 80 % des Aufwandes
- Programm kann vorsehen, dass die von den Pauschalhonoraren die Hälfte als Akontozahlung an das Honorar des Folgeauftrags angerechnet werden kann (vgl. Art. 17.1 lit. a SIA-Ordnung 143)
- Gesamtleistungsstudien
- Entschädigung nur 50 % des Aufwandes (vgl. Art. 17.1 lit. a SIA-Ordnung 143)
- Planungsstudien
Weitere Verwendung der Studien-Ergebnisse
Zulässigkeit der Erteilung von Folgeaufträgen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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