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Architektenrecht

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Studienergebnisse

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die Frage der von den Teilnehmern erhofften Folgeaufträge:

Entscheid des Beurteilungsgremiums

Erstellung Beurteilungsbericht durch Beurteilungsgremium

  • Allgemeines
    • Vgl. Art. 20 SIA-Ordnung 143
  • Studienauftrag ohne Folgeauftrag und kein Studien-Gewinner
    • Erstellung eines Synthesisberichtes mit Schlussfolgerungen zur Aufgabenstellung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, wenn kein Gewinner ausgemacht wird
    • Vgl. Art. 21.1 lit. b und 23.1 lit. b SIA-Ordnung 143

Keine Rangierung

  • Vgl. Art. 21 SIA-Ordnung 143

Keine Preise

  • Vgl. Art. 21 SIA-Ordnung 143

Brachbare(s) Ergebnis(se)

  • Siehe Verbindlichkeit der Gremium-Empfehlung

Keine brauchbaren Ergebnisse

  • Der ergebnislose Studienauftrag wird als abgeschlossen
  • Ausschluss der Beiträge von der Beurteilung, ohne Entschädigung
  • Vgl. Art. 23.2 SIA-Ordnung 143

Teilnehmer-Ausschluss / Projektausschluss von der Beurteilung

  • Grundlage
    • Art. 19 SIA-Ordnung 143
  • Ausschlussgründe
    • Nicht rechtzeitige Einreichung
    • Unvollständigkeit des Beitrages in wesentlichen Belangen
    • Unverständlichkeit des Beitrages
    • Unlauteres Verhalten des Teilnehmers
  • Ausnahme
    • Hervorragende Beiträge dürfen, obwohl sie wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen enthalten, zur Weiterbearbeitung empfohlen werden

Verbindlichkeit der Gremium-Empfehlung

  • Grundlagen
    • SIA-Ordnung 143
  • Abgrenzung zum Architektur-Wettbewerb
    • Kein Unterschied
  • Wirkungen
    • Vergütung
      • Siehe nachfolgend
    • Weitere Verwendung der Studien-Ergebnisse
    • Zulässigkeit der Erteilung von Folgeaufträgen

Vergütung

Leistungspflicht

  • Nach Abgabe der Studie wird die Entschädigung zur Zahlung fällig

Fälligkeit

  • gemäss Programm

Leistungsberechtigte

  • Alle Teilnehmer

Höhe

  • Allgemeines
    • OR-Studienauftrag
      • In der Regel gemäss Abrede
    • SIA-Studienauftrag
      • Vgl. Art. 13.3 und 17 SIA-Ordnung 143
      • Pauschalentschädigung
        • Voraussetzungen
          • Termingerechte Schlussabgabe
          • Vollständige Studienabgabe
          • Projektzulassung zur Beurteilung
  • Studienaufträge ohne Folgeauftrag
    • Volle Aufwand-Abgeltung
      • Grund für Vollabgeltung: Keine Honorare aus Folgeaufträgen
    • Vgl. Art. 17.1 lit. b SIA-Ordnung 143
  • Studienaufträge mit Folgeauftrag
    • Planungsstudien
      • Entschädigung meistens nur 80 % des Aufwandes
      • Programm kann vorsehen, dass die von den Pauschalhonoraren die Hälfte als Akontozahlung an das Honorar des Folgeauftrags angerechnet werden kann (vgl. Art. 17.1 lit. a SIA-Ordnung 143)
    • Gesamtleistungsstudien
      • Entschädigung nur 50 % des Aufwandes (vgl. Art. 17.1 lit. a SIA-Ordnung 143)

Weitere Verwendung der Studien-Ergebnisse

Zulässigkeit der Erteilung von Folgeaufträgen

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