LAWINFO

Architektenrecht

QR Code

Verbreitung

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Architekturleistungen im weiteren Sinne (i.w.S.) sind sehr verbreitet. Dies kann anhand der vielen Neubauten festgestellt werden. Hinter jedem Bauprojekt stehen oder standen ein oder mehrere Architekten und Bauingenieure.

Weniger transparent ist, in welcher Funktion und mit welchen Aufgaben der Architekt in der Bauwerksplanung tätig war:

  • Planung
  • Projektierung
  • Vergabe
  • Bauleitung

Die Arbeit des Architekten lässt sich wie folgt nach Beschäftigungsart und Einsatzbereich differenzieren:

Selbständig-erwerbender Architekt

Einsatzart

  • im traditionellen Bausystem
    • Bauherr – Architekt + einzelne Unternehmer für die verschiedenen Arbeitsgattungen
  • im Generalbausystem
    • Bauherr – Architekt + Generalunternehmer (GU)
  • im Totalbausystem
    • Bauherr – Totalunternehmer (TU) (Architekt als „Subplaner“ des TU)

Weitere Detailinformationen

Architekt im Arbeitsverhältnis

Einsatzbereich

  • bei der Architektengesellschaft
  • für den Generalunternehmer (GU)
  • für den Totalunternehmer (TU)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.