Es gibt nebst des Widerrufs bzw. Kündigung noch folgende weiteren Beendigungstatbestände, die sich v.a. das Auftragsrecht beziehen:
- Auflösung
- Weiterbestand
- Pflicht zu minimaler Auftragsweiterführung
- zB Baustellensicherung
- Erlöschen – Pflicht zu minimaler Auftragsweiterführung | auftrag.ch
- Postmortale Mandate
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