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Architektenrecht

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Architektur-Wettbewerb

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

AW-Einleitung

Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW).

Charakteristika sind:

Veranstalter

  • Professionelle private Bauherren
  • Bund, Kantone und Gemeinden für öffentliche Bauten

Teilnehmer

  • Mehrzahl von Architektinnen und Architekten
  • Öffentliche Ausschreibung

Preisgericht / Experten

  • Jury von Fachleuten, die als anerkannt gelten (sollen)

Ziele

  • Veranstalter
    • Planerische Lösungsvorschläge
      • Planungswettbewerb
        • Ideenwettbewerb
        • Projektwettbewerb
      • Gesamtleistungswettbewerb
      • Kombination davon
  • Architekten
    • Rangierung als Sieger
    • ev. Folgeaufträge

Verfahren

  • Starres, anonymes Verfahren (vorformulierte Wettbewerbsbedingungen)
  • Konsequente Trennung von Lösungsvorschlag und Verfasser (Anonymität, Experten haben keine Kenntnis der Teilnehmeridentität)
  • Keine rollende Lösungsoptimierung
  • Keine Interaktion zur Entwicklung und keine Kenntnisnahme der Beweggründe

Prämierung

  • Preis (für Sieger) im Rahmen einer Rangierung / ev. Entschädigung sekundär
  • Anwartschaft auf ev. Folgeauftrag für den Wettbewerbssieger
  • Verbindlichkeit des Prämierungsentscheids

Architekturwettbewerbe (AW) sind umstritten. Vor- und Nachteile sind bekannt. Der Architekturwettbewerb (AW) als „Preisausschreiben architektonischer Tätigkeit“ hat sich eingelebt.

Nachfolgend sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Probleme eines solchen Architekturwettbewerbs (AW) in Kürze erläutert werden:

Literatur

  • KOLLER ALFRED, Der Architekturwettbewerb, in Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg 1995, S. 67 ff.
  • SCHERLER STEFAN, Der Wettbewerb nach der SIA-Ordnung 142, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 123 ff.

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