Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen:
Bauherrenberater
Stabsfunktion
- Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr
Funktionsumfang
- Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert
- Analyse
- Beratung des Bauherrn
- Beim Bauherrn verbleiben aber
- Entscheide
- Weisungserteilung an die am Bau Beteiligten
- Umsetzung der Beratungsergebnisse bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens
- Beim Bauherrn verbleiben aber
Bauherrenvertreter
Exekutivfunktion
- Der Bauherrenvertreter wirkt nach aussen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens mit
Funktionsumfang
- Die Bauherrenberater-Funktionen sind vielfältig
Leitungsfunktion
- Im Rahmen seiner externen Tätigkeit erteilt er anstelle des Bauherrn Weisungen an
- Architekten
- Fachplaner
- Unternehmer bzw. General- oder Totalunternehmer
Vollmacht
- Vertretungsrecht und Vertretungsmacht des Bauherrenvertreters richten sich nach dessen Vollmacht (extern) und Auftrag (intern)
- Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
- Vollmacht
Bautreuhänder
Exekutivfunktion mit Zusatzauftrag „Zahlungsmanagement“
- Der Bauherrenvertreter
Anwendungsfall
- Auszahlungsüberwachung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.