Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen:
Bauherrenberater
Stabsfunktion
- Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr
Funktionsumfang
- Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert
- Analyse
- Beratung des Bauherrn
- Beim Bauherrn verbleiben aber
- Entscheide
- Weisungserteilung an die am Bau Beteiligten
- Umsetzung der Beratungsergebnisse bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens
- Beim Bauherrn verbleiben aber
Bauherrenvertreter
Exekutivfunktion
- Der Bauherrenvertreter wirkt nach aussen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens mit
Funktionsumfang
- Die Bauherrenberater-Funktionen sind vielfältig
Leitungsfunktion
- Im Rahmen seiner externen Tätigkeit erteilt er anstelle des Bauherrn Weisungen an
- Architekten
- Fachplaner
- Unternehmer bzw. General- oder Totalunternehmer
Vollmacht
- Vertretungsrecht und Vertretungsmacht des Bauherrenvertreters richten sich nach dessen Vollmacht (extern) und Auftrag (intern)
- Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
- Vollmacht
Bautreuhänder
Exekutivfunktion mit Zusatzauftrag „Zahlungsmanagement“
- Der Bauherrenvertreter
Anwendungsfall
- Auszahlungsüberwachung
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