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Architektenrecht

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Gerichtsexperte

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Gerichtsexperte   =         Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird

Grundlage

  • Prozessleitender Entscheid
  • Auswahl und Bezeichnung der Person des Gerichtsexperten, nach Parteianhörung im richterlichen Ermessen
  • Rechtsgrundlage | sachverstaendigen-gutachten.ch

Abgrenzungen

Privatgutachter

  • „Auftraggeber“   =         eine, beide oder mehrere Parteien

Amtlich bestellter Sachverständiger

  • „Auftraggeber“   =         Behörde

Schiedsgutachter

  • „Auftraggeber“   =         beide (oder mehrere) Parteien
  • Entscheidbefugnis für Teilaspekt

Anforderungen

  • Persönliche Eignung
    • Unabhängigkeit
    • Berufsethik
    • Sorgfalt
  • Sachkunde
    • Ausbildung
    • Erfahrung
  • Objektivität
  • Höchstpersönliche Ausführung
  • Verschwiegenheit

Prozessbedeutung

Beweissicherungsverfahren bzw. vorläufige Beweisaufnahme

  • Experteneizug für die Sachverhaltsabklärungen und Beweiserhebungen, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen

Hauptverfahren

  • Expertenbeizug für Abklärungen des Sachverhalts oder Beweiserhebungen, die besondere Kenntnis verlangen

Verfahrensdominanz

  • Die Expertentätigkeit ist das durch Zivilprozessverfahren beherrscht

Experten-Honorar

  • Vom Gerichtsexperten bezeichnete Kostenansätze bzw. ev. Verweis auf Verbandstarif (Branchentarif)
  • Gerichtliche Kautionierung des Expertenhonorars beim Kläger bzw. bei den Streitparteien

Weitere Detailinformationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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