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Architektenrecht

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StA-Kautelen

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Studienauftrags sind:

Definition

  • Studienauftrag (StA)   =         Instrument zur Planerauswahl mit mehreren Teilnehmern, als besondere Form der Auftragsvergabe (Veranstalter) bzw. Instrument zur Anbahnung von Folgeaufträgen (Studienteilnehmer)

Abgrenzungen / Unterschiede zum Architekten-Wettbewerb (Preisausschreiben)

Verfahren

  • Veranstalter-Auftrag
    • StA: parallele, identische entgeltliche Aufträge an verschiedene Architekten (Planer)
    • AW: relativ freies Programm
  • Anonymität / Offenheit
    • StA:
      • Offenes Verfahren
        • keine anonyme Durchführung, auch weil für die komplexe Aufgabe der direkte Dialog erwünscht und institutsinhärent ist
    • AW:
      • Anonymes Verfahren
        • Trennung der Kenntnis von Lösungsvorschlag und Verfasser
  • Einladung
    • StA: selektives Verfahren oder Einladungsverfahren (Art. 6 SIA-Ordnung 143)
    • Jedermann, vielleicht mit geografischer Einschränkung
  • Honorierung
    • StA:
      • OR-Studienauftrag
      • SIA-Studienauftrag (SIA-Ordnung 143)
        • Entgeltlichkeit
        • Entschädigung aller Teilnehmer
    • AW: Preisgeld (nur) für AW-Gewinner

Vergaberechtliche Folgen

  • Erhöhter Anforderung, v.a. für Auftraggeber der öffentlichen Hand

Ziele

  • u.U. Besprechung des Zwischenergebnisses in einem grossen und komplexen Bauvorhaben mit den Teilnehmern, nicht in einem anonymen Verfahren (wie der Architekturwettbewerb)

Motive

Arealentwicklung

  • Prüfung grundlegender Fragen zur Entwicklung und Nutzung eines grösseren Areals, mit möglicherweise mehreren Grundstücken

Entwicklungsinstrumente

  • Erarbeitung der planungs- und nutzungsrechtlichen Instrumente

Vorstufe zu Architekturwettbewerb

  • Grundlage für die weitere Projektentwicklung, namentlich durch Verwendung der Studienergebnisse im Rahmen eines Architekten-Wettbewerbs

Grundlage für Weiterprojektierung

  • Schaffung der Möglichkeit zur Weiterprojektierung ohne erneute Ausschreibung

Funktion

  • Architektenauswahl, aufgrund dessen Studienarbeit

Verbreitung

  • bedeutend
  • Anwendung durch private und öffentliche Auftraggeber

Erscheinungsformen

  • Je nach Ausgestaltung des Verfahrens durch den Veranstalter

Veranstalter

  • Bauherr (Auftraggeber)
    • meistens der Grundeigentümer
  • privater Veranstalter
    • der private Auftraggeber, ohne vergaberechtliche Einschränkungen
  • öffentlicher Veranstalter
    • der öffentliche Auftraggeber das öffentliche Vergaberecht zu beachten und zur Vermeidung von Submissionsbeschwerden das nötige vorzukehren

Teilnehmer

  • Der Veranstalter lädt bestimmte Architekten (Planer) zur Teilnahme an der Studie ein

Studienarten

  • Ideenstudie
    • =   Vorschläge (ähnlich Ideenwettbewerb) für konzeptionelle Lösungen
  • Projektstudie
    • =   Vorschläge (ähnlich Projektwettbewerb) für Lösung eines komplexen Projektes
      • bei höherem Abtiefungsgrad mit entsprechend höherer Vergütung (vgl. Art. 3.3 SIA-Ordnung 143)
      • mit unterschiedlichem Verfahrensfortgang
        • Folgeauftrag
        • kein Folgeauftrag
  • Gesamtleistungsstudie
    • =   Vorschläge (ähnlich Gesamtleistungswettbewerb) für einen Gesamtlösungsvorschlag
      • bei vorgängiger, genauer und funktionaler Leistungsbeschreibung
      • mit entsprechend höherem Zeit- und Kostenaufwand

Inhalt / Aufgabenstellung

  • Veranstalter tut seine Wünsche kund
  • Veranstalter bestimmt die Dialogregeln (vgl. Art. 9.1 SIA-Ordnung 143)

Termin

  • Der Veranstalter bestimmt, bis wann die Teilnehmer ihre Arbeiten einzureichen haben

Vergütung

OR-Studienauftrag

SIA-Studienauftrag

Beurteilungsgremium

  • Der Veranstalter bestimmt das Beurteilungsgremium, d.h. die Anzahl Gremiums-Mitglieder und ihre Zusammensetzung (Auftraggeber-Vertreter und externe Mitglieder)
  • Die Studienbeauftragten haben die Studienergebnis-Beurteilung des Gremiums zu akzeptieren

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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