AW-Einleitung
Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW).
Charakteristika sind:
Veranstalter
- Professionelle private Bauherren
- Bund, Kantone und Gemeinden für öffentliche Bauten
Teilnehmer
- Mehrzahl von Architektinnen und Architekten
- Öffentliche Ausschreibung
Preisgericht / Experten
- Jury von Fachleuten, die als anerkannt gelten (sollen)
Ziele
- Veranstalter
- Planerische Lösungsvorschläge
- Planungswettbewerb
- Ideenwettbewerb
- Projektwettbewerb
- Gesamtleistungswettbewerb
- Kombination davon
- Planungswettbewerb
- Planerische Lösungsvorschläge
- Architekten
- Rangierung als Sieger
- ev. Folgeaufträge
Verfahren
- Starres, anonymes Verfahren (vorformulierte Wettbewerbsbedingungen)
- Konsequente Trennung von Lösungsvorschlag und Verfasser (Anonymität, Experten haben keine Kenntnis der Teilnehmeridentität)
- Keine rollende Lösungsoptimierung
- Keine Interaktion zur Entwicklung und keine Kenntnisnahme der Beweggründe
Prämierung
- Preis (für Sieger) im Rahmen einer Rangierung / ev. Entschädigung sekundär
- Anwartschaft auf ev. Folgeauftrag für den Wettbewerbssieger
- Verbindlichkeit des Prämierungsentscheids
Architekturwettbewerbe (AW) sind umstritten. Vor- und Nachteile sind bekannt. Der Architekturwettbewerb (AW) als „Preisausschreiben architektonischer Tätigkeit“ hat sich eingelebt.
Nachfolgend sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Probleme eines solchen Architekturwettbewerbs (AW) in Kürze erläutert werden:
Literatur
- KOLLER ALFRED, Der Architekturwettbewerb, in Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg 1995, S. 67 ff.
- SCHERLER STEFAN, Der Wettbewerb nach der SIA-Ordnung 142, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 123 ff.
Weiterführende Informationen
- Architekturwettbewerb | sia.ch
- Workshop Wettbewerbsverfahren | sia.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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