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Architektenrecht

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Amtlich bestellter Sachverständiger

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Amtliche bestellter Sachverständiger   =         Gutachter, der von der zuständigen Behörde für die amtlich angeordnete Tatbestandsaufnahme nach OR 367 Abs. 2 bestellt wird und alleine oder nebst eines Vollzugsbeamten die Tatbestandsaufnahme vornimmt

Grundlage

Abgrenzungen

  • Privatgutachter
    • „Auftraggeber“   =         eine, beide oder mehrere Parteien
  • Gerichtsexperte
    • „Auftraggeber“   =         Gericht
  • Schiedsgutachter
    • „Auftraggeber“   =         beide (oder mehrere) Parteien
    • Entscheidbefugnis für Teilaspekt

Anforderungen

  • Persönliche Eignung
    • Unabhängigkeit
    • Berufsethik
    • Sorgfalt
  • Sachkunde
    • Ausbildung
    • Erfahrung
  • Objektivität
  • Höchstpersönliche Ausführung
  • Verschwiegenheit

Prozessbedeutung

  • Ob und inwieweit das Ergebnis der amtlich angeordneten Tatbestandsaufnahme im Prozess eingebracht wird und dort geeignet ist zu beweisen, dass das Werk mangelhaft oder mängelfrei war, ergibt sich separat

Experten-Honorar

  • Primär: eine allenfalls getroffene Honorarvereinbarung
  • Sekundär: Anwendung des Verbandstarifs (Branchentarif)

Weitere Detailinformationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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