Der Bauherr hat den Architekten (Planer) von den in seinem Interesse übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien (Schuldübernahme; OR 402).
Vom Architekten (Planer) bereits bezahlte Aufwendungen und Auslagen hat dieser zusammen mit dem Honorar abzurechnen und vom Bauherrn bezahlen zu lassen: