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Architektenrecht

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Exkurs: Architekt als Bauherrenberater

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

BHB-Einleitung

Der Architekt (Planer) kann vom Bauherrn auch mit der Beratung und Vertretung gegenüber den am Bau beteiligten Personen wie Architekt, Fachplaner, Unternehmer bzw. General- oder Totalunternehmer mandatiert werden. Diese Funktionen werden unter dem Begriff „Bauherrenberater“ (kurz: BHB) zusammengefasst. Der „Bauherrenberater“ (BHB) ist „Gegenstand“ der nachfolgenden Ausführungen:

Literatur

  • ZEHNDER HANNES, Der Bauherrenberater, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 581 ff.

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