Einleitung
Die strafrechtliche Verantwortung des Architekten und Ingenieur für die Baugefährdung ist durch entsprechende Auslegung von StGB 229 zu erläutern:
Literatur
- BENDEL FELIX, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunde, Diss. Genève 1960
- ROHR RENE, Die Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, Diss. Zürich 1960
- RIKLIN FRANZ, Zum Straftatbestand des Art. 229 StGB, in: BR 1985 S. 44 ff.
Judikatur
- BGE 115 IV 45
- BGE 6B_543/2012
- BGE 6P.58/2003
- BGE 6B_1026/2008
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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