Definitionen
- Architekt (Planer) = Partei, die sich vorwiegend im Bereiche des Hochbaus zur ästhetisch-gestalterischen Tätigkeit wie Projektierung und Planung, aber auch Vergabevorbereitung und Bauleitung, verpflichtet (Angehöriger der sog. liberalen Berufe)
- Vollarchitekt = Architekt, der sich in einem „Gesamtvertrag“ zur Ausführung sämtlicher Architektenleistungen verpflichtet, die zur Ausführung eines Bauwerkes erforderlich sind
Natürliche Person
Personengemeinschaften von Architekten
- Einfache Gesellschaft
- Einfache Gesellschaft | einfache-gesellschaft.ch
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Planergemeinschaft
- Einfache Gesellschaft
- sofern nicht formell eine andere Organisationform gewählt wurde
- Exkurs Planergemeinschaft
Juristische Personen
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung | gesellschaft-mit-beschraenker-haftung.ch
- Genossenschaft
- Genossenschaftsrecht | genosschenschaftsrecht.ch
Literatur
- GEBHARDT DANIEL, Die Planergemeinschaft, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 60 ff.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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