StA-Einleitung
Der Studienauftrag (StA) ist die herkömmliche Art der Konkurrenz: Der Investor erteilt gleichzeitig mehreren ausgewählten Architekten (Planern) „Studienaufträge“ für dieselbe Aufgabe. Sein Ziel ist es, für die spätere Planung des Bauvorhabens verschiedene Lösungsvorschläge präsentiert zu erhalten.
Charakteristika sind:
Veranstalter
- Professionelle private Bauherren
- Bund, Kantone und Gemeinden für öffentliche Bauten (seltener wegen Submissionsrestriktionen)
Teilnehmer
- Mehrere ausgewählte Architektinnen und Architekten
- Selektives oder Einladungsverfahren
Beurteilungsgremium
- Jury von Fachleuten, die als anerkannt gelten (sollen)
- Erhöhte Anforderungen wegen Dialog-Durchführung
Ziele
- Veranstalter
- Verschiedene Lösungsvorschläge als Leistungsergebnis
- Planungsstudie
- Ideenstudie
- Projektstudie
- Gesamtleistungsstudie
- Kombination davon
- Planungsstudie
- Verschiedene Lösungsvorschläge als Leistungsergebnis
- Architekten
- Folgeaufträge
- Entschädigte Teilnahme
Verfahren
- Nicht anonymes Verfahren
- Begründungspflicht
- Dialog
- rollende Lösungsoptimierung
- Interaktion zur Entwicklung und Kenntnisnahme der Beweggründe
Prämierung
- Alle Teilnehmer werden gleich entschädigt
- Keine Preise, keine Rangierung
- Verbindlichkeit des Gremiumsentscheids
Nachfolgend sollen die Unterschiede des Studienauftrags (StA) zum Architektur-Wettbewerb hervorgehoben werden:
Weiterführende Informationen
- SCHNEIDER HEUSI CLAUDIA, Der Studienauftrag nach der SIA-Ordnung 143, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 166 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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