In der Baupraxis werden folgende Arten Bauleiter unterschieden:
Gesamtbauleiter
- = Der Architekt (Planer) bzw. Ingenieur koordiniert als Gesamtbauleiter die grundlegenden Koordinations- und Führungsaufgaben für die Baurealisation (vgl. Art. 4.1.52 SIA-Ordnung 103
- Kontroll- und Überwachungsfunktionen
- Werkstatt- und Materialkontrollen
- Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.)
- Anordnung und Kontrolle von Regiearbeiten
- Ausmassüberprüfungen
- Laufende Bauaufnahmen
- Veranlassung von Behördenkontrollen
- Auflagenüberwachung
- Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal
- Bauwerkdokumentation
- Leitung der Garantiearbeiten
- Mängelaufnahmen / Rügeveranlassung
- Veranlassung der Mängelbeseitigungen
Oberbauleiter
- = Der Bauleiter in der „Oberbauleiterfunktion“ hat gemäss Art. 4.1.52 SIA-Ordnung 103 folgende Funktionen zu übernehmen:
- Ausfertigung Werkverträge
- Motivierung grundsätzlicher Entscheide
- Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle
- Zahlungsverkehr
- Einforderung der Gewährleistungsgarantien
- Veranlassung der Mängelbeseitigung
Örtlicher Bauleiter
- = Dem Bauleiter in der Funktion der „örtlichen Bauleitung“ obliegen laut Art. 4.1.52 SIA-Ordnung 103 folgende Einzelaufgaben:
- Kontrolle Baugrund
- Baukontrollen durch Projektverfasser, Fachingenieure + Behörden veranlassen
- Übertragung der Haupt- und Höhenfixpunkte gemäss Projektvorgabe
- Veranlassung und Auswertung der erforderlichen Messungen
Ingenieur-Spezialist
- = Der Ingenieur als Spezialist, der bestimmte Funktionen und damit weit weniger Aufgaben als der Gesamtleiter übernimmt; in der Regel sind dies:
- Baukontrolle
- Bauherrenberatung
- Weitere Funktionen gemäss SIA-Normen 103 / 108
Beuleiter-Erscheinungsformen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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