Ordentliche Steuern
Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in:
Einzelfirma
- Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Personengesellschaften (gilt auch für Planergemeinschaften)
- Einfache Gesellschaft (eG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kollektivgesellschaft (KollG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kommanditgesellschaft (KommG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kapital- und Ertragssteuern
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital- und Ertragssteuern
Mehrwertsteuer (MWST)
Es gelten die allgemeinen MWST-Regeln für Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht und Anmeldung.
Weiterführende Informationen
Rechtsformen
- Einzelfirma
- Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Einfache Gesellschaft/planergemeinschaft
- Kapitalgesellschaften
Besteuerung
- Einzelfirma und Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AbtretungEinleitung zur AbtretungAutoren:SicherungsübereignungEinleitung zur SicherungsübereignungAutoren:EigentumsvorbehaltEinleitung zum EigentumsvorbehaltAutoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:ZessionÜberblick: ZessionAutoren:VersatzpfandEinleitung zum Versatzpfand
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht