Ordentliche Steuern
Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in:
Einzelfirma
- Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Personengesellschaften (gilt auch für Planergemeinschaften)
- Einfache Gesellschaft (eG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kollektivgesellschaft (KollG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
- Kommanditgesellschaft (KommG)
- Besteuerung jedes Gesellschafters einzeln als Selbständigerwerbender (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kapital- und Ertragssteuern
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital- und Ertragssteuern
Mehrwertsteuer (MWST)
Es gelten die allgemeinen MWST-Regeln für Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht und Anmeldung.
Weiterführende Informationen
Rechtsformen
- Einzelfirma
- Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Einfache Gesellschaft/planergemeinschaft
- Kapitalgesellschaften
Besteuerung
- Einzelfirma und Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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