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Architektenrecht

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Architekten-Kosteninformation

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Für den Investitionsentscheid und dessen Umsetzung ist regelmässig die vom Architekten (Planer) erstellte Kostenprognose und die nachfolgende Kostenkontrolle von elementarer Wichtigkeit:

Kostenziel des Bauherrn

  • Die Einhaltung des Kostenziels ist für den Bauherrn von besonderer wirtschaftlicher und möglicherweise existenzieller Wichtigkeit (Refinanzierung, Vermietbarkeit, Rendite bei Verantwortung gegenüber Dritten usw.)

Baukostenüberschreitung

  • Viele Architekten haben ihr Kostenmanagement nicht im Griff, obwohl die heutigen Methoden eine einigermassen zuverlässige Kosteninformation und Kontrolle ermöglichen

Architektenhaftung für Kostenvoranschlag und Kostenkontrolle

  • Der Architekt haftet dem Bauherrn für einen verlässlichen Kostenvoranschlag (Toleranz +/- 10 % / Unvorhergesehenes +/- 5 %) bzw. eine sorgfältige und zeitnahe Kostenkontrolle

Kostenlimite und Bausummengarantie als Alternative

  • Wegen der fehlenden Kostenverlässlichkeit der Architekten (Planer) sind bestimmte Bauherren dazu zu übergegangen, vom Architekten – ähnlich wie bei den General- oder Totalunternehmern – eine Kostenlimite oder eine Bausummengarantie zu verlangen

Die einzelnen Kosteninformationen lassen sich im baulichen Ablauf wie folgt charakterisieren:

Kostenprognose

Kostenkontrolle

Kostenerwahrung

Regelmässig stellt sich also die Frage, inwiefern der Architekt (Planer) zur Kosteninformation des Bauherrn verpflichtet ist und welche Verlässlichkeit bei Kostenprognosen erwartet werden darf:

Literatur

Allgemein
  • SIEGENTHALER THOMAS, Die Kosteninformation, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 507 ff.
Kosteninformations- und Kostenvoranschlagshaftung / Qualifikation
  • ZEHNDER HANNES, Die Haftung des Architekten für die Überschreitung seines Kostenvoranschlages, Freiburg 1993
  • SCHUMACHER RAINER, Die Haftung des Architekten aus Vertrag, in Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg 1995, S. 235 / Rz 743

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