Begriff |
Beschreibung |
Link |
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Abrechnungspflicht des Reisevermittlers |
Reisevermittler hat eine Informationspflicht, eine Offenlegungspflicht und eine Abrechnungspflicht; letztere beinhaltet die schriftlich dokumentierte Aufstellung der Vermögensflüsse am Mandatsende, unter Vorweisung der Belege (zur Prüfung durch den Auftraggeber) und Berücksichtigung der sämtlicher Provisionseinnahmen |
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Agent/ IATA-Agent |
Agent einer Fluggesellschaft, die IATA-Mitglied ist (i.d.R. mit numerischem IATA-Code) |
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Agenturvertrag |
Der Vermittlung typischer Reiseversicherungen liegt meistens ein Agenturvertrag zwischen Reisebüro und Reiseversicherer zu Grunde; der Reiseversicherungsvertrag kommt dann zwischen Reiseversicherer und dem Reisenden als Versicherungsnehmer zustande |
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Annullationskostenversicherung (auch Reiserücktrittsversicherung) |
Versicherung, die die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu dem in der Police genannten Höchstbetrag bzw. bis zum gesamten Reisepreis (Flugpreis, Hotelkosten resp. Pauschalreise-Gesamtpreis), wenn die Reise infolge eines beim versicherten Reisenden liegenden Grund nicht angetreten werden kann; je nach Police werden auch die Mehrkosten aus einem späteren Reiseantritt ersetzt |
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Annullierung der Pauschalreise durch die Konsumentin |
Die „Konsumenten-Reiseannullierung“ ist im Pauschalreisegesetz (PrG) nicht geregelt, weshalb sie sich bei fehlender Parteiabrede analog nach dem Werkvertragsrecht (OR 377 und OR 378) bestimmt |
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Annullierung der Pauschalreise durch den Reiseveranstalter |
Die „Veranstalter-Reiseannullierung“ wird in PrG 10 und 11 geregelt; dabei hat der Reisende Ersatzansprüche, ausser bei Nichterreichen der vorbehaltenen Mindestteilnehmerzahl und bei höherer Gewalt |
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Annullierung eines Fluges |
Fluggesellschaft gibt die Durchführung eines ursprünglich geplanten Fluges auf, zB durch Verlegung auf einen andern Flug, was u.U. Ausgleichszahlungen auslösen kann |
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Assistanceversicherung (auch Personenassistanceversicherung) |
Versicherungsschutz in Form einer kombinierten Versicherung (SOS-Reiseschutz, Kosten für Such- und Rettungsaktionen der versicherten Person(en) am Urlaubsort, Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung sowie Reisekosten für die Rückholung mitreisender Kinder an deren Wohnort etc.) |
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Auskunftspflicht über Einreisebestimmungen |
PrG 4 Abs. 3 bei Pauschalreisen und die auftragsrechtliche Sorgfalts- und Treuepflicht (OR 397 f.) bei Individualreisen gebieten es, dass der Reiseveranstalter resp. der Reisevermittler den Reisenden unaufgefordert auf die aktuellen Einreisebestimmungen und die gesundheitspolizeilichen Bestimmungen bzw. Formalitäten im Zielland hinweist |
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Auskunftspflicht über Gefahren |
PrG 4 bei Pauschalreisen und die auftragsrechtliche Sorgfalts- und Treuepflicht (OR 397 f.) bei Individualreisen verlangen vom Reiseveranstalter resp. Reisevermittler, dass er den Reisenden auf vorhandene und unmittelbar bevorstehende Gefahren hinweist |
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Bahnfahrt |
Zurücklegung der Reise(strecke) per Bahn |
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Beherbergung |
Zurverfügungstellung der Unterkunft für Aufenthalt und Nächtigung durch Reisende und Gäste |
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Bergtour |
Organisation und Durchführung einer hochalpinen Bergtour als Pauschal- oder Individualreise, mit oder ohne Nebenleistungen (Unterkunft, Verpflegung etc.) |
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Buchung einer Einzelreiseleistung |
Privatreise-Buchung des Reisenden beim Leistungsträger |
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Buchung einer Pauschalreise |
Pauschalreise-Buchung des Reisenden beim Pauschalreise-Veranstalter |
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Busfahrt (Carfahrt) |
Zurücklegung der Reise(strecke) durch |
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Charter |
Zurverfügungstellung Transportmittel mit der notwendigen Besatzung für einen bestimmten Zeitraum zur ausschliesslichen Disposition |
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Charterflug |
Flugreise für bestimmte(n) Pauschalreiseveranstalter in nicht regelmässiger Kadenz (Flugpauschalreise (ITC), kein Linienflug); wet lease für Pauschalreiseveranstalter (Flugzeug und Besatzung werden einem Pauschalreiseveranstalter zur Verfügung gestellt) |
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Clubferien |
Gesamtangebot von Beherbergung, Verpflegung, Zurverfügungstellung von Sport- und Unterhaltungsanlagen sowie Unterhaltungsbetreuung (eine Art von touristischer Beherbergung) |
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Entgangener (entfallener) Feriengenuss |
Nutzlos aufgewendete Ferienvorbereitung und/oder Urlaubszeit als (finanzieller) Schaden (umstritten) |
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Event |
Öffentlicher oder privater Anlass, der speziell oder aussergewöhnlich sein soll und eine PR- oder werbemässige Vermarktung beinhaltet (Ziel: Darstellung und Umsetzung einer imaginären Realität) |
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Eventmanagement (auch MICE) |
Organisation + Durchführung von Tagungen (Meetings), von Unternehmen veranstalteter Anreiz- und Belohnungsreisen (Incentives), von Kongressen (Conventions) und von ähnlichen Veranstaltungen (Events) |
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Fahrzeugmiete |
Vermietung eines Fahrzeugs auf bestimmte Dauer (hier Autovermietung an (in- und ausländische) Touristen) |
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Fluggastrechte |
Rechte des Flugreisenden v.a. bei Leistungsstörungen wie Betreuungsleistungen, Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen |
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Fly-and-Drive |
Reiseablauf ausländischer Touristen, die per Flug anreisen und die Zieldestination Schweiz mit dem Auto bereisen |
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Freizeitreisen |
Reise zu Erholungszwecken (Gegenteil von Geschäftsreisen) |
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Frustrationsschaden ( auch Kommerzialisierungsschaden) |
Siehe „Entgangener (entfallener) Feriengenuss |
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Gastaufnahmevertrag |
Vertrag mit dem Kombinationsangebot von Verköstigung und Beherbergung |
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Gepäck (auch Reisegepäck) |
Gesamtheit aller für eine Reise (Ortsveränderung) mitgenommenen Gegenstände; dabei wird unterschieden in: · Bordgepäck (Handgepäck) · Aufzugebendes Gepäck (Koffer, die grösser sind als das Handgepäckmass und übergrosse (Ruck-)Säcke etc. · Freigepäck (bei Flügen pro Person kostenfrei mitnehmbares Gepäck) |
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Gepäckschäden |
Schäden am transportierten Gepäck (Hand- oder Aufgabegepäck) |
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Gepäckversicherung |
Versicherungsvertrag für die Deckung der Ersatz- bzw. Reparaturkosten bei Gepäckverlust oder der Gepäckbeschädigung |
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Geschäftsreise |
Reise mit Businesszweck (Gegenteil von Freizeitreisen) |
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Geschäftsreisemanagement (Business Travel Management) |
Beschaffung von Reiseleistungen für Geschäftsreisende zu vorteilhaften Konditionen |
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Haftung des Reiseveranstalters |
Vertragliche Pflicht des Reiseveranstalters, für Schäden, die er beim Reisekonsumenten verursacht hat, einzustehen |
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Haftung des Reisevermittlers |
Auftragsrechtliche Haftung des Reisebüros gegenüber dem Reisenden |
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Handgepäck (Bordgepäck, Kabinengepäck) |
Gepäck, welches in die Flugzeugkabine bzw. direkt an Schiffsbord genommen werden darf |
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Hochgebirgstour |
Bergtour auf der Höhenstufe ganzjähriger Eisbedeckung, der Nivalzone |
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IATA-Lizenz |
Ein Reisebüro muss bestimmte betriebliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, um die Lizenz der IATA (International Air Transport Association), einem privaten Verein, dem Fluggesellschaften aus der ganzen Welt als Mitglieder angeschlossen sind |
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Incentive
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In Marketingplan ausgesetzte Stimulation, um Mitarbeiter zu Mehrleistungen zu bewegen (Motivation für bessere zukünftige Leistungen) Formen:
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Incentive-Reisen |
Themenreise für eine bestimmte Anzahl ausgewählter Kunden, zur Schaffung eines Anreizes oder zur Belohnung |
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Informationspflichten |
Vorvertragliche und vertraglichen Informationspflichten des Reiseveranstalters bzw. Reisebüros, wie · Vertragsbedingungen · Reiseformalitäten o Einreisebedingungen o Gesundheitspolizeiliche Anforderungen |
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Insolvenz des Reiseveranstalters |
Reiseveranstalter-Konkurs |
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Insolvenzabsicherungspflicht des Reiseveranstalters |
Absicherung des Konsumenten vor den Folgen einer Veranstalterinsolvenz verbundenen Risiken, da der Reisekonsument sonst auf die Geltendmachung seiner Ansprüche im Konkursverfahren des Reiseveranstalters verwiesen wäre |
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Konferenz |
Meist einmaliger Anlass, bei dem die Teilnehmer ein bestimmtes Thema diskutieren können In Englisch: conference (congress) |
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Kongress |
Wiederkehrende Veranstaltung, die in regelmässigen Abständen für eine nationale oder internationale Branche ausgerichtet wird In Englisch: congress |
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Kontingentsvertrag (Allotmentvertrag) |
Vertrag zwischen dem Leistungsträger (Hotellerie) und dem Veranstalter (Tour Operator) betreffend feste Zimmerzuteilung und Sicherung (Reservierung) für einen bestimmten Zeitraum für die Konsumenten-Buchungen, wobei der Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag in vielen Fällen direkt zwischen Veranstalter und Gast geschlossen wird |
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Kreuzfahrt |
Pauschalarrangement für die Beförderung, Verköstigung und Beherbergung zur See, ev. verbunden mit weiteren touristischen Leistungen (Unterhaltung, Landgänge und dortige Exkursionen etc. |
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Leistungsträger |
Partei, die die touristische Leistung effektiv erbringt |
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Linienflug |
Als Linienverkehr gelten sämtliche Flüge zur gewerbsmässigen Personenbeförderung in der Luft, die während einer Mindestdauer regelmässig oder häufig erfolgen, so dass eine systematische Folge von Flügen erkennbar wird (vgl. auch LFV 110 Abs. 1 lit. a) |
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Luftverkehrsabkommen |
Abkommen der Schweiz mit ausländischen Staaten betreffend gegenseitige Benützung des Luftraums (Linienpläne + Überflugrechte) |
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Mängel der Beförderungsleistung |
Der Transport entspricht nicht der vereinbarten Leistung bzw. Qualität; zB nicht gesetzeskonformes Fahrzeug (technische Mängel), verspätetes Erscheinen des Fahrers oder (Weiter-)Fahrverbot durch die Polizeiorgane, weil nicht alle Bewilligungen vorliegen, uam |
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Mängel der Unterkunft |
Die Qualität der Unterkunft lässt zu wünschen übrig, wie zB Sauberkeit, Service (ungenügendes Housekeeping), Lärm etc. |
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Mängel der Verpflegungsleistung |
Die Verpflegung ist nicht befriedigend; zB Ungeniessbarkeit, kalt angelieferte Warm-Speisen, ausfallende Mahlzeiten uam |
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Messe |
Zeitlich begrenzte, meist wiederkehrende Marketing-Veranstaltung In Englisch:
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MICE |
MICE ist der Oberbegriffs-Kürzel für Meeting, Incentives, Conventions und Events |
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Mietfahrzeug |
Fahrzeug, welches von der Autovermietung (Car Rental) dem Automieter gegen Entgelt (für eine bestimmte Zeit) zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird |
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Montreal- Übereinkommen (MÜ) |
Internationales Abkommen zum Schutz der Fluggäste |
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Onlineportal (auch Internetportal oder Internet/ Online Booking Engine) |
Instrument für die die digitale bzw. webbasierte Flug- und Hotelbuchung |
Fazit reiserecht.ch |
Pauschalreise (auch Pauschalreisevertrag) |
im Voraus vereinbarte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen (Transport, Beherbergung, Verpflegung, andere touristische Hauptleistung), wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst |
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Personenbeförderung |
Transport von Personen auf dem Landweg (Bahn oder Bus), zur See und in der Luft |
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Prospekthaftung |
Haftung aus unrichtiger Angabe im Reiseprospekt |
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Rahmenvertrag über das Geschäftsreisemanagement |
Vereinbarung zwischen dem Business-Travel-Reisebüro und dem Firmenkunden über Konditionengrundsätze mit Anhängen, Schematas, Regulatorien und Anhängen, damit der Kunde nur noch die einzelnen Flüge und / oder Hotelaufenthalte abrufen muss und diese zu den vereinbarten Spezialkonditionen in Rechnung gestellt erhält |
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Regress der Veranstalterin |
Rückgriff des Reiseveranstalters auf seinen Subkontraktor wie zB Fluggesellschaft, Carunternehmen, Hotelbetreiber usw. |
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Reise- Krankenversicherung |
Versicherung, die die Kosten der medizinischen Behandlung und Spitalpflege etc. deckt |
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Reiseabbruch |
Nichtfortsetzung einer begonnen, erheblich mangelhaften Reise |
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Reisebegleitung |
Assistenzleistungen während der Reise im Auftragsverhältnis |
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Reiseberatung |
Beratung bei Suche und Abschluss des Reisevorhabens |
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Reisebüro |
Professionelles Reiseberatungs- und Reisebuchungs-Unternehmen (in welcher Rechtsform auch immer), dessen Tätigwerden im konkreten Einzelfall abzuklären bzw. zu beurteilen ist (Vermittler, Agent oder Makler des Leistungsträgers) |
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Reisegepäck, aufgegebenes |
Gepäck, welches nicht an Bord (Bus, Schiff oder Flugzeug) genommen werden darf, sondern zum Transport im separaten Transportbereich des Transportmittels abgegeben werden muss |
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Reiseleistung |
Personenbeförderung, Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltung usw. |
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Reiseleitung (Tour Guide) |
Reisebetreuer, meist Hilfsperson des Reiseveranstalters, mit umfassenden Pflichten und weitgehender Verantwortung |
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Reisemangel |
Reise entspricht nicht der vereinbarten Qualität und / oder Quantität |
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Reiserichtlinie (EG-Richtlinie über Pauschalreisen) |
Ergänzende Grundlage zum (Pauschal-)Reisevertrag |
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Reisevermittlungsvertrag |
Vertrag zwischen Reisebüro und Konsument, eine Reiseleistung bei einem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zu buchen resp. zu reservieren |
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Reiseversicherung |
Deckung der Kostenrisiken des Reisenden, die mit seiner Reisetätigkeit in Zusammenhang stehen |
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Reisevertrag |
Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Konsument über die Erbringung von Reiseleistungen wie Personentransport, Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltung und weitere touristische Leistungen |
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Risikoaktivitäten |
Risikosportarten |
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Schifffahrt |
Beförderung innen Binnengewässern und zur See |
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Schiffscharter |
Zurverfügungstellung eines Schiffes (zB Kreuzfahrtschiff, aber auch Segelschiff für Segeltörn), mit der notwendigen Besatzung für einen bestimmten Zeitraum zur ausschliesslichen Disposition |
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Schlichtung |
Vermittlung zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, hier meist zwischen Reiseveranstalter und Reisendem |
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Selbstabhilfe bei Reisemängeln |
Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf Mängelrügen, bleibt für den Reisenden zunächst nur, selber für Abhilfe zu sorgen |
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Seminar |
Veranstaltung mit Weiterbildungscharakter für die eigenen Mitarbeiter oder für Dritte In Englisch: training course |
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Sitzung |
Ein- oder mehrmaliges Treffen In Englisch: Meeting |
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Skitour |
Unter Skitourengehen wird das Besteigen von Bergen auf Skiern und die Talfahrt abseits präparierter Skipisten verstanden, was heute grossmehrheitlich als Risikoaktivität eingestuft wird |
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Streckenkonzession für Luftverkehrsunternehmen |
Linienflug |
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Streik |
Arbeitskampf mit kollektiver Arbeitsniederlegung, was in der Reisebranche zu Leistungsstörungen im Verhältnis zum Reisenden führen kann |
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Symposium
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Eine Art Tagung, mit interaktiver Themenbehandlung mit zwangloser Diskussion (Brainstorming, Mitreden, Gruppenarbeit (Workshop) usw.) |
Event Management |
Tagesausflüge |
Touristische Nebenleistung bei Pauschalreisen (zB Landgang von Kreuzfahrtschiffen, Bereisung eines Landes in Gruppe, mit Möglichkeit für individuelle Tagesausflüge) |
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Tagung |
Vorausgeplanter Anlass mit spezifischem Ablauf, mit mehreren Teilnehmern, in Hotel oder Tagungszentrum Vorbereitung:
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Transfer |
Personenbeförderung zwischen Airport oder Schiffshafen zum Hotel und zurück, durch nicht konzessionierten Anbieter, der möglicherweise vom Reiseveranstalter beauftragt und bezahlt wird |
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Vertragsänderung, wesentliche |
Reiseverträge sind einzuhalten; gleichwohl kann es aus verschiedensten Gründen zu Programm- und daher zu Vertragsänderungen kommen; die Folgen für den Konsumenten sind unterschiedlich |
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Visa, Beschaffung von |
Einholung der Bestätigung Ziellandes, dass Einreise, Durchreise und Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind |
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Visumspflicht (Einreisebestimmungen) |
Keine Zugang zum Zielland ohne Visum (= Visumspflicht) |
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Voucher |
Geldwerter Gutschein, der Reisebüro für Hotelübernachtung und –Hotelverpflegung ausgestellt wird |
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Warschauer Abkommen |
Luftverkehrsabkommen zum Schutz von Fluggästen (für jene Staaten, die vorbehaltslos das Montreal Übereinkommen (MÜ) unterzeichneten, gilt dieses jüngere) |
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Zuschauervertrag |
Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer betreffend Darbietungen wie Musicals, Konzerte, Opern und Sportanlässe, ev. enthaltend auch weitere touristische Leistungen (Hin- und Rückflug, Verpflegung und Übernachtung) |
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Zuschnitt der Reise |
Passgenaue Reise, meist im Zusammenhang mit nachträglichen Veranstalteränderungen |